Der 37jährige Kläger und die 44jährige Beklagte haben am 18. Juli 1963 vor dem Standesamt K geheiratet. Der Verbindung entstammt der am 3. Mai 1963 geborene Eduard, der sich in Pflege und Erziehung der Mutter befindet. Der Kläger begehrte in seiner am 28. August 1968 erhobenen Klage die Scheidung der Ehe nach § 55 EheG mit der Behauptung, daß die eheliche Gemeinschaft schon seit mehr als drei Jahren aufgehoben und eine tiefgreifende, unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses... mehr lesen...