Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 42 Abs 3 JN können Prozeßhindernisse nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine bindende gerichtliche Entscheidung hierüber vorliegt. Die Bindung besteht nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann, wenn sich das Gericht nur in den Gründen seiner Entscheidung mit dem Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen auseinandergesetzt hat (RZ 1988/61; RZ 1986/110; SZ 52/151 sowie SZ 54/190, diese mit zahlreichen diese An... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 17. September 1985 aus deren gleichteiligem Verschulden geschieden. Das Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wurde mit Vergleich vom 3. Dezember 1986 beendet. Nach Punkt 8 dieses Vergleiches bleibt die Liegenschaft EZ 1486 KG Ybbs „aus der Regelung ausgeklammert“. Punkt 10 des Vergleiches zufolge ist „das übrige eheliche Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse (......)......bereits a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Landeshauptstadt G*****, vertreten durch Dr.Thomas Stampfer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Ernestine D*****, vertreten durch Dr.Werner Thurner und Dr.Peter Schaden, Rechtsanwälte i... mehr lesen...