Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde als beklagte Partei am 15.11.2023 beim Landesgericht XXXX (in Folge: LG) eine zivilrechtliche Klage zu XXXX eingebracht, welcher mit Urteil des LG vom 14.08.2024 stattgegeben wurde. 1. Gegen die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde als beklagte Partei am 15.11.2023 beim Landesgericht römisch 40 (in Folge: LG) eine zivilrechtliche Klage zu römisch 40 e... mehr lesen...