Norm: AußStrG §14a Abs1 AußStrG §14a Abs2AußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §69 Abs3 ZPO §84 Abs2 ZPO §84 Abs3 ZPO §502 Abs4 ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3 AußStrG § 14a gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 14a gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner actio negatoria macht der Kläger die Freiheit seines durch Zuschlag erworbenen Liegenschaftseigentums von drei angemaßten und ausgeübten Benützungsrechten der Beklagten geltend. Die Beklagte habe kein Recht (Titel) auf 1. die Benützung einer Zufahrt und eines Parkplatzes; 2. die Benützung eines Holzschuppens und 3. auf Stehenlassen eines grenzüberschreitenden Überbaus im Ausmaß von rund 16 m2. Der Kläger begehrt zu 1. die Unterlassung der Benützung, zu 2... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Zahlung von S 200.000,-- sA stattgegeben. Das vom Beklagten angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 4.2.1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" des Beklagten. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO id... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 ZPO §84 Abs3 ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs4ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1aZPO idF WGN 1997 §528 Abs2a ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geä... mehr lesen...
Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen ... mehr lesen...