Begründung: Im Jahr 1957 haben die Streitteile einen ersten Baurechtsvertrag über die im Eigentum der Antragstellerin stehende Liegenschaft in EZ ***** KG ***** für die Dauer von 80 Jahren abgeschlossen. Darin war ein jährlicher Bauzins von S 20.000,-- vereinbart. In einer Zusatzvereinbarung wurde festgehalten, daß dann, wenn der jeweilige Verkehrswert des Grundstückes um mehr als 25 % sinkt oder steigt, auf Antrag eines jeden Vertragspartners der Bauzins vom nächsten Kalender... mehr lesen...