Begründung: Die Ehe der Parteien wurde im Jahr 1994 aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden. Der Mann war schon vor der Eheschließung bücherlicher Eigentümer zweier Liegenschaften eines landwirtschaftlichen Unternehmens (EZ 3 und 60 je KG K*****). Auf einer dieser Liegenschaften befand sich der Rohbau eines Wohnhauses, der während der Ehe fertig gestellt wurde. Der Mann hatte der Frau mit Schenkungsvertrag vom 10. 11. 1987 das Hälfteeigentum an beiden Liegenschafte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung "Verbreiten" einer Tatsache nach § 1330 Abs 2 ABGB bedeutet das Mitteilen dieser Tatsache, und zwar sowohl des Äußern der eigenen Überzeugung als auch das Weitergeben der Behauptungen eines Dritten. Im Hinblick auf den Schutzzweck des § 1330 Abs 2 ABGB ist allein auf die Störung abzustellen, an der jemand beteiligt ist. Eine intellektuelle Beziehung des Verbreiters zu dem wiedergegebenen Gedankeninhalt wird daher nicht ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 7. 7. 1994 gemäß § 55a EheG geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich verpflichtete sich der damals als Rechtsanwalt tätige Vater, seiner geschiedenen Gattin monatlich 35.000 S und für die der Obsorge der Mutter zugewiesenen Minderjährigen ab 1. 7. 1994 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 7.500 S pro Kind zu zahlen. Mit Erklärung vom 2. 9. 1996 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Wien legt... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist eine Tochter der Verlagsgruppe N***** und wurde Anfang 1998 für den Verlag, die Herausgabe und den Vertrieb von Wochen-, Monats- und sonstigen Zeitschriften, insbesondere eines Monatsmagazins gegründet. Seit diesem Zeitpunkt ist bekannt, daß die "N*****-Gruppe" beabsichtigt, ab Herbst 1998 ein neues wöchentlich erscheinendes Nachrichtenmagazin auf den Markt zu bringen. Nach Festlegung des Titels "Format" wurde am 4. 8. 1998 die Null-Nummer dieses... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein, zu dessen Mitgliedern Unternehmen zählen, die Printmedien verlegen, fördert satzungsgemäß die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder unter anderem durch Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Oberösterreichische Nachrichten". Die Zeitung hat etwa 90.000 Abonnenten, ein Jahresabonnement kostet 2.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde vom Künstler Friedrich S***** im Verfahren 17 Cg 166/93f des Handelsgerichtes Wien urheberrechtlich belangt, weil sie in ihrem gegenüber dem Hunterwasserhaus gelegenen Kaffeehaus in Wien Weinflaschen mit Etiketten, die bearbeitete Ansichten des "Hundertwasserhauses" zeigten, verkaufte. Dies wurde ihr mit einstweiliger Verfügung untersagt. Das Hauptverfahren endete mit einem Vergleich, in dem sich die Klägerin verpflichtete, S 10.000 an karitative O... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber macht zur Zulässigkeit seines Rechtsmittels geltend: 1. Das Berufungsgericht habe die Zessionsurkunde Beilage D als Inkassozession behandelt; tatsächlich handle es sich aber "höchstens" um eine Sicherungszession, wobei die diesbezüglichen Publizitätsvoraussetzungen nicht vorlägen. "In Wirklichkeit" liege ohnehin eine - nach österreichischem Recht unzulässige - willkürliche Übertragung eines Prozeßführungsrechtes vor. 2. Die Ansicht des Berufu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mieter der Wohnung top Nr 15 im Haus ***** W*****, R*****weg *****. Vermieter und Hauseigentümer ist die W***** Gen.m.b.H., die das Haus von der W***** GesellschaftmbH als Generalunternehmer errichten ließ. Diese wurde später mit der beklagten Gesellschaft fusioniert, die alle Rechte und Pflichten des Generalunternehmers übernahm. Die Installation der Heizungsrohre war von der Nebenintervenientin als Subunternehmer des Generalunternehmers durchgeführt ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die "Bauaufsicht" noch unter den Begriff "Planung" zu subsumieren ist, bildet keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO. Es geht hier lediglich darum, ob das auf Haftung der erstbeklagten Partei für Schäden durch mangelhafte Planung und Herstellung (des Werkes) gerichtete Klagebegehren samt Vorbringen auch die Geltendmachung der Haftung für eine mangelhafte Bauaufsicht enthält, ob sohin das Vorbringen als Anspruc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein ohne dingliche Wirkung begründetes, also bloß obligatorisches Wohnungsrecht (MietSlg. 25.038; SZ 50/141; RIS-Justiz RS0011840 ua) geht, da § 1120 ABGB nur auf Mietverträge anzuwenden ist (vgl Würth in Rummel, ABGB2 Rz 2 zu § 1120 ABGB; SZ 27/216; MietSlg. 28.088 ua), auf Einzelrechtsnachfolger des Verpflichteten nur dann über, wenn sie es übernommen haben (Petrasch in Rummel, ABGB2, Rz 3 zu § 521 ABGB, MietSlg. 34.0... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Fliesenleger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen ist der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe anzuwenden. Der Kläger verrichtete im Zeitraum vom Juli 1997 bis Oktober 1997 im Akkord an diversen Baustellen Schlütterarbeiten im Umfang von 147,68 lfm und Silikonarbeiten im Umfang von 1.577,34 lfm. Bei den dauerelastischen Dehnfugen (Silikonarbeiten) wurden keine Voranstriche a... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber eines Gartenbaubetriebs, in welchem dauernd mehr als fünf Dienstnehmer beschäftigt werden. Ein Betriebsrat ist nicht errichtet. Der Kläger ist seit ca 20 Jahren im Betrieb des Beklagten, seines Bruders, als Angestellter beschäftigt. Er erhielt vom Beklagten am 4. 7. 1997 ein mit 2. 7. 1997 datiertes Schreiben mit folgendem Inhalt: "Betrifft: Änderungskündigung Lieber Hugo! Aufgrund der wirtschaftlichen Lage sehe ich mich gezwungen, be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin hat in ihrem Rekurs die Zurückweisung des von ihr mit Schriftsatz vom 28. 8. 1998 (ON 116) vor Schluß der Verhandlung erster Instanz erstatteten neuen Vorbringens und der darin gestellten neuen Beweisanträge als Verfahrensmangel gerügt. Das Rekursgericht hat die insoweit geltend gemachte Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens verneint. Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung hat die in st... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit der beklagten Versicherungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV 1951) zugrundeliegen. Die Versicherung umfaßt gemäß Art 3 Abs 6 lit a AVBV auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr eines von einem Dritten erhobenen Anspruchs, soweit die Aufwendung der Kosten den ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluß vom 22. 12. 1997 (ON 152) ab 1. 7. 1991 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.000 S für jedes Kind. Das Rekursgericht gab mit Beschluß vom 21. 12. 1998 (ON 185) dem Rekurs des Vaters (ON 157) nicht Folge, wies die "Rekursergänzungen" vom 14. Jänner 1998 (ON 166), 28. Jänner 1998 (ON 170), 6. Februar 1998 (ON 173), 20. Februar 1998 (ON 175) und 23. November 1998 (ON 184) zurück und sprach aus, daß der orde... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte erblickt einen Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung darin, daß das Rekursgericht auch Gewinnspielankündigungen in die Beurteilung einbezogen hat, die ein und dasselbe Gewinnspiel betroffen haben. Sie verweist auf die Entscheidung 4 Ob 267/98p. Darin habe der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, daß das regelmäßige Wiederholen ein und desselben Gewinnspiels in Zeitungen und dessen Ankündigung noch keine Erw... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes vom Beklagten die Zahlung von S 90.491,50 samt Zinsen wegen unrichtiger Beratung über die Ursache des an ihrem Fahrzeug aufgetretenen Wasserverlustes und des Anstieges der Kühlwassertemperaturanzeige und des Aufleuchtens der Kühlmittelanzeige. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von S 48.485 samt Zinsen und wies das Mehrbegehren auf Zahlung weiterer S 28.865,30 sA ab. Es bejahte die Haf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie schon das Berufungsgericht richtig ausgeführt hat, erstreckt sich die Bereinigungswirkung eines anläßlich der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses geschlossenen Vergleiches im Zweifel auf alle aus diesem Dauerschuldverhältnis entstehenden oder damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten (Arb 9209; SZ 61/44; RIS-Justiz RS0032589). Im Gegensatz zur Meinung des Revisionswerbers stehen Forderungen des Arbeitgebers... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Rechtliche B... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2ZPO §508aABH 2005 Art6.5ABH 2010 Art6.5VersVG §97Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIV
Rechtssatz: Die - nach Treu und Glauben zu entscheidende - Frage, ob die Wiederherstellung gesichert erscheint, hängt allein von den Umständen des Einzelfalles ab. Grundsätzlich kann lediglich gesagt werden, dass eine 100%ige Sicherheit nicht verlangt werden kann, sondern es ausreichen mus... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben bei der beklagten Partei für ihr landwirtschaftliches Anwesen in P***** eine Bündelversicherung abgeschlossen, die unter anderem eine Feuer- und eine Betriebsunterbrechungsversicherung umfaßt. Dem Versicherungsvertrag liegen (ua) die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) 1984 und die Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Gebäuden und Einrichtungen soweit sie industriell oder gewerblich genutzt sind oder Wohn- und Bürozwecken die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein schon vom Berufungsgericht verneinter Mangel des Verfahrens erster Instanz (hier: Unterbleiben der Parteienvernehmung) kann in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). Ein schon vom Berufungsgericht verneinter Mangel des Verfahrens erster Instanz (hier: Unterbleiben der Parteienvernehmung) kann in dritter Instanz nicht mehr gel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein schon vom Berufungsgericht verneinter Mangel des Verfahrens erster Instanz (hier: Unterbleiben der Parteienvernehmung) kann in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). Ein schon vom Berufungsgericht verneinter Mangel des Verfahrens erster Instanz (hier: Unterbleiben der Parteienvernehmung) kann in dritter Instanz nicht mehr gel... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist alleinige Nutzungsberechtigte eines Betriebsgebäudes in I*****. Sie betreibt dort ein Einrichtungshaus. Von ihrer Rechtsvorgängerin mietete die beklagte Partei am 3. 1. 1990 eine Geschäftsfläche von ca 400 m2 im Erdgeschoß des Betriebsgebäudes. Der betreffende Unterbestandvertrag (Beilage A) enthält ua folgende Bestimmungen: 2.0. Verwendung des Mietgegenstandes 2.1. Die Anmietung erfolgt zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes. Über die ... mehr lesen...
Begründung: Halterin und Betreiberin des öffentlichen Zivilflugplatzes Innsbruck sowie Bestandnehmerin der im Eigentum des Bundes stehenden Flugplatz-Liegenschaften ist die Tiroler Flughafenbetriebs GmbH (im folgenden nur TFG). Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Tirol vom 20. Februar 1980 wurde der beklagten Stadtgemeinde Innsbruck die wasserrechtliche Bewilligung für eine Grundwasserversorgungsanlage (Vertikalfilterbrunnen V1 und V2 samt Zufahrt, Strom- und Wasserleitungen)... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beabsichtigt, gegen die B***** Sistemi Industriali, *****, Italien eine Forderung von ATS 33.834,- sA gerichtlich geltend zu machen. Diese habe der Antragstellerin ein Hubgliedertor verkauft. Bei dessen Montage in Hörsching, Österreich, habe sich herausgestellt, daß es für den beabsichtigten Zweck ungeeignet gewesen sei. Zur Schadensbehebung sei der in der Klage begehrte Betrag erforderlich gewesen. Die Antragsgegnerin habe sich geweigert, Abhilfe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht kam zufolge Vertragsauslegung zu dem Ergebnis, daß zwischen den Parteien ein Vertrag über die Eröffnung eines offenen Vollrechtstreuhandkontos zustandekam und führte davon ausgehend zutreffend aus, daß aus einem Vollrechtstreuhandkonto ausschließlich der Treuhänder gegenüber der Bank berechtigt und verpflichtet ist (Avancini/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht I Rz 4/157; ÖBA 1993/403; EvBl 1992/89; JBl 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann in Angelegenheiten der Obsorge einschließlich des Besuchsrechts nur ein mündiger Minderjähriger, sofern keine Bedenken gegen seine ausreichende geistige Reife bestehen, auch selbst Rechtsmittel einbringen und in diesem Umfang auch einen Rechtsanwalt bevollmächtigen (EFSlg 67.306 mwN ua), nicht aber ein unmündig Minderjähriger oder ein Kind (EFSlg 49.733; SZ 38/216 mwN; 1 Ob 2043/96i ua... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision liegen die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absa... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist das Revisionsgericht an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO, daß eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliege, nicht gebunden. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist das Revisionsgericht an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach Paragraph 500, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO, daß eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO vorliege, nicht gebunden. Die Kläge... mehr lesen...