Begründung: Die Kläger stützten das auf einen Vorraum bezogene Räumungsbegehren auf titellose Benützung durch die Beklagte nach dem Widerruf eines Prekariums. Überdies begehrten sie, die Haftung der Beklagten für ihren aus der Verzögerung der Räumung "über den 24. 9. 1994 hinaus" entstehenden Schaden festzustellen. Das Feststellungsbegehren. erhoben zunächst alle drei Kläger. In der mündlichen Verhandlung vom 15. 4. 1999 zog der Erstkläger seine Feststellungsklage zurück (ON 32 S... mehr lesen...
Norm: EO §36 E ZPO §502 Abs3 L ZPO §502 Abs5 Z2 L EO § 36 heute EO § 36 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 36 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 36 gültig von 01.01... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte von der Beklagten eine Wohnung gemietet. Mit Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 4. 8. 1997 wurde er schuldig erkannt, der beklagten Partei S 14.635,42 sA als Mietzinsrückstand zu bezahlen und diese Wohnung zu räumen. Mit Beschluss vom 19. 9. 1997 bewilligte das Erstgericht der beklagten Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandgegenstandes. Mit seiner Klage begehrt der Kläger in erster Linie, diese Exekution für unzulässig z... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 19. 3. 1996 bei Gericht eingelangten Antrags der drei minderjährigen Antragsteller verpflichtete das Erstgericht deren ehelichen Vater mit Beschluss vom 19. 5. 2000, ab 1. 2. 1996 monatlich Unterhaltsbeträge von S 7.500 für Nikolaus und je S 6.440 für Thomas und Eva zu bezahlen. Außerdem sprach es aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beträge abzüglich des bereits geleisteten Geld- und Naturalunterhaltes in jeweils für... mehr lesen...
Begründung: Die außerehelich geborene Minderjährige stellte am 8. 2. 2000 den Antrag, ihren Vater von bisher S 1890,-- zur Zahlung des Regelbedarfs von S 4.430,-- rückwirkend ab 1. 2. 1999 (unter Berücksichtigung bisher geleisteter Teilzahlungen) zu verpflichten. Der Vater stimmte einer Unterhaltsfestsetzung von bloß monatlich S 2.500,-- ab 1. 12. 1999 zu. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 3.500,-- ab 1. 2. 1999 und wies das dar... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung einer Immobilienmaklerprovision für zwei Grundstücksverkäufe gerichtete Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der von der klagenden Partei erhobenen Berufung hinsichtlich der Abweisung eines Teilbetrages von S 45.360,-- samt 4 % Zinsen seit 6. 2. 1999 mit Teilurteil keine Folge und hob die erstinstanzliche Entscheidung im Übrigen (hinsichtlich der Abweisung von S 27.342,80 samt 4 % Zinsen seit 6. 2. 1999 und im Koste... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt eine Klage der klagenden Partei als Eigentümerin eines Mietobjektes gegen die beklagte Partei als Mieterin, gerichtet auf Bezahlung eines Benützungsentgeltes für den Monat März 2000 für die ursprünglich bis Ende Februar 2000 vermieteten Räumlichkeiten zu Grunde, weil die Beklagte als Mieterin vereinbarungswidrig erst im Folgemonat das Bestandobjekt samt letztem Schlüssel hiezu geräumt übergeben habe. Das ursprünglich auf S 130.184,94 samt Staffe... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt ein Fitness-Studio. Nach der am 5. 5. 1992 geschlossenen Vereinbarung war der Kläger gegen Zahlung von 550,-- S monatlich zur Nutzung der Anlagen und der Fitness-Geräte berechtigt. Nach den Geschäftsbedingungen der Beklagten wurde jegliche Haftung, die nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht, sowie "eine Haftung für Körperschäden, die sich das Mitglied beim Training zuzieht", ausgeschlossen. Am 17. 5. 1992 verletzte sich der Kläger beim Trainin... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 11. 5. 2000 begehrten die durch ihren Vater vertretenen Kinder - zu diesem Zeitpunkt waren beide noch minderjährig - die Mutter zu verpflichten, für die Dauer des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens vorläufigen Unterhalt von S 5.500,- monatlich (für Christina) und S 4.500,- monatlich (für Johanna) zu zahlen. Mit Beschluss vom 4. 8. 2000 gab das Erstgericht diesem Antrag statt. Einem von der Mutter gegen diesen Beschluss erhobenen Reku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten für schuldig zu erkennen, das nördlich von dem zum gemieteten Haus B***** gehörenden Garten gelegene, in dem angeschlossenen Plan mit den Punkten A-B-C-D bezeichnete Grundstück geräumt von seinen Fahrnissen der klagenden Partei binnen 12 Wochen zu übergeben. Er brachte hiezu vor, dass er aufgrund des Kaufvertrages vom 4. 10. 1996 Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** P***** mit der Anschrift B***** se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der beiden mj. Beklagten. Auf Grund des Scheidungsvergleiches vom 24. 6. 1996 steht die Obsorge für die Beklagten deren Mutter allein zu. Der Kläger verpflichtete sich, dem am 31. 12. 1984 geborenen Erstbeklagten einen Unterhalt von S 3.800,-- monatlich und der am 10. 7. 1988 geborenen Zweitbeklagten einen solchen von S 3.420,-- monatlich zu bezahlen. Eine Wertsicherung wurde ebenfalls vereinbart, wobei die Obergrenze der ... mehr lesen...
Begründung: In ihren beiden Klagen begehrten die Klägerinnen S 229.522 sA bzw S 87.356 sA als Schadenersatz aus einem Liftunfall sowie jeweils die Feststellung der Haftung der Beklagten für Spät- und Dauerfolgen. Das Erstgericht verband die beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung (AS 25) und erkannte die Klagebegehren mit Zwischenurteil als dem Grunde nach zu Recht bestehend. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten teilweise Folge, ände... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 27. 4. 1999 wurde zu 20 S 225/99k das Konkursverfahren über das Vermögen des Heinrich H***** eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner führte bis zur Konkurseröffnung einen Schlossereibetrieb sowie im Zeitraum Februar 1997 bis Ende August 1998 in Wien eine nicht protokollierte Einzelfirma, deren Tätigkeitsbereich in der Reinigung, Wartung und Installation von Lüftungs-, Klima- und Abzugsanlag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenngleich das Gericht zweiter Instanz in Urteilsform über die Nichtigkeitsberufung entschieden hat, kann kein Zweifel daran bestehen, dass es mit der Nichtigerklärung des Urteils im angefochtenen Umfang, des vorangegangenen Verfahrens sowie der Klagezurückweisung eine Entscheidung im Sinn des § 475 Abs 3 ZPO getroffen und daher in Wahrheit einen Beschluss gefasst hat. Nach ständiger Rechtsprechung beeinflusst das ... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. 4. 1983 geborene und damit noch minderjährige Silke entstammt der geschiedenen Ehe des Revisonsrekurswerbers mit der Kindesmutter, der auch die Alleinobsorge zusteht (ON 41). Bereits mit Beschluss des Erstgerichtes vom 4. 5. 1999 wurde der Vater, der trotz seiner akademischen hochqualifizierten Ausbildung, einer umfassenden Praxiserfahrung insbesondere im Verkaufs- und Exportgeschäft sowie (in physischer Hinsicht) uneingeschränkter Arbeitsfähigkeit sei... mehr lesen...
Begründung: Zur ersten Tagsatzung am 3. 6. 1998 erschienen beide Parteien. Zur folgenden (ersten) mündlichen Streitverhandlung vom 8. 7. 1998 erschien für die klagende Partei, die nunmehrige Gemeinschuldnerin (nach Bekanntgabe der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den Klagevertreter) niemand. Das Erstgericht erließ über entsprechenden Antrag der beklagten Partei daraufhin ein negatives Versäumungsurteil in Form eines Urteilsvermerks (ON 6). Dagegen erhob die klagende... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin fordert vom Beklagten als Geschäftsführer der S***** Gesellschaft mbH aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung der ausstehenden Beitragsverbindlichkeiten in der Höhe von S 229.605,72 samt Anhang. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Beklagten legte das Er... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung feh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des unter S 52.000 liegenden Streitwertes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nicht jedenfalls unzulässig. Ihre Zulässigkeit hängt vom Vorliegen einer Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO ab. Vorfrage des Begehrens auf Einräumung des klagegegenständlichen Markstandes ist das vom Kläger behauptete Bestehen eines Bestandvertrages, sodass es sich um eine unter § 49 Abs 2 Z 5... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 11. 1996 ereignete sich ein Verkehrsunfall an dem Maximilian S***** als Lenker des von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW und die 11jährige Klägerin als Lenkerin eines Fahrrades beteiligt waren. Die Klägerin begehrt unter Einräumung eines Mitverschuldens von 50 % die Zahlung von S 217.518,50 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle zukünftigen kausalen Schäden aus dem Unfall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Commerz-Immobilien-Beratungsgesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde auf Grund eines Antrages vom 13. 5. 1998 mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. 10. 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 1. 1987 räumte die Beklagte der Gemeinschuldnerin einen Betriebsmittelkredit zu Konto-Nr. 258.111 ein. Wegen der Überziehung dieses Kontos vereinbarten die Parteien am 23. 5. 1991 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und widerbeklagte Versicherung begehrt aus zwei verschiedenen Versicherungsverträgen, und zwar einem aus dem Jahre 1993 und einem aus dem Jahre 1995 die Rückzahlung der dabei der beklagten Versicherungsnehmerin gewährten Dauerrabatte wegen vorzeitiger Vertragsauflösung. Bei der ersten Versicherung betraf der Dauerrabatt eine Familienunfallversicherung, bei der zweiten Versicherung eine Haftpflicht-, Glasbruch-, Feuer-, Betriebsunterbrechungs- und Einbr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zu 22 Cg 119/98w vom Beklagten die Zahlung von S 146.280 sA als Schadenersatz für Beratungs- und Vertretungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Liegenschaft. Diese Sache wurde mit der zu 22 Cg 163/98s eingebrachten Widerklage (Streitwert: S 444.497,06 sA) verbunden. Das Erstgericht wies die Klage ab und gab der Widerklage statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers Folge, änderte das angefochtene Urteil dahin ab, dass de... mehr lesen...
Begründung: Der ae geborene Minderjährige begehrte von seinem Vater zuletzt - nach rechtskräftiger Abweisung eines darüber hinausgehenden Mehrbegehrens im ersten Rechtsgang - die Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 3.800,-- vom 26. 6. 1994 bis 31. 10. 1995, von S 5.000,-- vom 1. 11. 1995 bis 30. 6. 1997, von S 5.100,-- vom 1. 7. 1997 bis 31. 10. 1998 und von S 6.300,-- ab 1. 11. 1998. Der Vater stimmte einer Unterhaltsfestsetzung mit monatlich S 3.900,-- ab 1. 6. 19... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei - eine ägyptische Gesellschaft - schuldig zu erkennen, "den bereits erfolgten Abruf" der von einer österreichischen Bank "ausgestellten Bankgarantie ... im Umfang von 47.000 DM zu widerrufen". Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
Gründe: sich auf § 99 JN. Die klagende Partei habe eine Bankgarantie zugunsten der beklagten Partei über 133.652,98 DM in Auftrag gegeben. Davon habe die beklagte Partei am 29. 2. 2000 Be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Räumung eines in der Klage näher bezeichneten Abstellraumes mit der
Begründung: , das dem Beklagten gewährte Prekarium widerrufen zu haben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung; es bewertete den Entscheidungsgegenstand mit S 52.000 nicht übersteigend und sprach aus, die Revision sei jedenfalls unzulässig (§ 502 Abs 2 ZPO). Das von der Klägerin angerufene Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zuletzt nach Einschränkung des Klagebegehrens in der mündlichen Streitverhandlung vom 6.12.1999 (ON 14) Zahlung an rückständigem Unterhalt von S 142.350,21 sowie Zahlung eines laufenden Unterhalts ab 1.8.1999 von S 7.062,39. Der Beklagte (der geschiedene Ehemann der Klägerin) beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht wies das Begehren auf Zahlung von rückständigem Unterhalt von S 142.350,21 sowie auf Zahlung laufenden Unter... mehr lesen...
Begründung: Zu einem auf Grund einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1951 errichteten Eigenheim wurde in H***** den damaligen Eigentümern im Jahre 1960 der Zubau eines Geschäftslokals mit einem getrennten Eingang und 1966 dessen Erweiterung bewilligt. Dieses Geschäftslokal stellt nicht eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, sondern einen eigenen Trakt dar, der allerdings auch vom Wohnhaus her über eine Stiege erreichbar war und mit diesem auch über eine gemeinsame Wasserzufu... mehr lesen...
Begründung: Die beiden minderjähigen Mädchen Sandra, geboren am 25. 5. 1989, und Lisa, geboren am 22. 2. 1996, sind beide die außerehelichen Töchter des vom Rekursgericht - in Abweichung vom Erstgericht - zu folgenden Unterhaltszahlungen verpflichteten Vaters: Für Sandra (gegenüber bisher S 1.500,--) vom 18. 2. 1997 bis 31. 12. 1997 monatlich S 3.700,--; vom 1. 1. 1998 bis 24. 5. 1999 monatlich S 3.900,--; vom 25. 5. 1999 bis 31. 12. 1999 monatlich S 4.400,-- und vom 1. 1. 2... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger bekämpfen ihre am 14. 5. 1998 von der Beklagten ausgesprochenen Entlassung als unberechtigt und begehrten in erster Instanz S 41.182,67 brutto abzüglich S 8.000,- netto (Erstkläger), S 22.043,49 brutto abzüglich S 1.000,- netto (Zweitkläger) und S 40.572,05 brutto abzüglich S 4.057,11 (Drittkläger) an restlichem Lohn samt aliquoter Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung. Die Beklagte vertritt hingegen den Standpunkt, dass die E... mehr lesen...