Begründung: Analog § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO zugelassenen Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (1 Ob 172/00a ua). Das Berufungsgericht qualifizierte den am 23. 9. 1969 abgeschlossenen Vertrag über das Bestandobjekt - eine dem Gesamtrechtsvorgänger der Beklagten zum Betrieb einer Spielhalle überlassene Grundstücksfläche mit (vom Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stadt Wien, 1082 Wien, Rathaus, vertreten durch Köhler Draskovits Strolz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei G*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Ma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ferdinand C*****, gegen die beklagten Parteien 1.) Bruno D*****, vertreten durch Mag. Dr. Robert Hirschmann, Rechtsanwalt in Breitenfurth, und 2.) Rosa Maria T*****, vertreten dur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1.) Johann J*****, und 2.) Theresia J*****, beide vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwaltssozietät in Graz, gegen die Antragsgegnerin Gemeinde S*****, wegen Festsetzung einer Entschädigung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** Immobilien OEG, *****, vertreten durch Kurz & Gösch, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei L***** Verwertungs GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott und Herbert Bernold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Felicitas U*****, Ärztin, *****, vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwalt in Wien, gegen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott und Herbert Bernold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. MMag. Gerfried M*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl ua, Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge immer: Klägerin) und der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagter) sind türkische Staatsbürger und in aufrechter Ehe verheiratet. Beide haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel des Erstgerichtes. Die Klägerin übersiedelte am 20. 6. 2005 aus der Ehewohnung in ein Frauenhaus. Seither leben die Streitteile getrennt. Die Klägerin begehrt mit ihrem in Verbindung mit einer Scheidungsklage ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte belieferte seit 2000 die P***** GmbH (in der Folge: GmbH). Zu Beginn der Geschäftsbeziehung erklärte der Geschäftsführer der Beklagten, dass deren Rechnungen prompt zu zahlen seien, was der Geschäftsführer der GmbH mit dem Hinweis auf einen mit der Klägerin vereinbarten Wechselrahmen, aus dem er die Rechnungen bedienen könne, zusicherte. Die GmbH, deren Hausbank ein anderes Geldinstitut war, hatte mit der klagenden Bank einen Wechselrahmen von rund EUR 60.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand ist, ob die Parteien einen Miet- oder aber einen Pachtvertrag abschlossen, der auch ohne das Vorliegen der Kündigungsgründe des § 30 MRG aufgekündigt werden kann. Die Parteien, und zwar die klagende Partei als Bestandgeberin, schlossen am 27. November 1992 einen befristeten „Untermietvertrag" über eine in einem der Klage beiliegenden Plan gelb eingezeichnete Geschäftsräumlichkeit in einem Einkaufszentrum (in der Folge nur: EKZ) im Gesamtausmaß ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Klaus W*****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, wider die bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alois M*****, Medienunternehmer, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Steflitsch OEG in Oberwart, gegen die beklagte Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred M*****, Hausbesorger, *****, vertreten durch Hohenberg Strauss Buchbauer Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Fischereiberechtigter eines Fischereireviers an der Donau. Die Beklagte betreibt ein 1976 fertiggestelltes Donaukraftwerk. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb dieses Kraftwerks wurde unter anderem mit der Auflage erteilt, dass die Fischereireviere weitestgehend in gleichem Umfang wie bisher zu erhalten seien. Mit der am 19. 4. 2001 eingebrachten Klage machte der Kläger, gestützt auf § 26 Abs 2 WRG, den Ersatz jenes Schadens gel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Entfernung einer im Auftrag des Beklagten auf einem Grundstück des Klägers verlegten Leerverrohrung (Kabel-TV) insgesamt statt. Das Berufungsgericht erkannte den Beklagten lediglich schuldig, die zwei über dessen Auftrag „verlegten schwarzfärbigen Leerverrohrungen im Bereich der Austrittsstelle ... bis 20 cm unter die Erdoberfläche zu entfernen sowie in diesem Bereich den ursprünglichen Zustand, nämlich eine Grasfläche, wieder h... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anika K*****, vertreten durch Goldsteiner & Strebinger Rechtsanwaltspartnerschaft GmbH in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei Alexander S*****, vertreten durch Dr. Ernst Schillhammer, Rech... mehr lesen...
Begründung: Die Revision der Beklagten ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Das Berufungsgericht sah eine erhebliche Rechtsfrage unter anderem deshalb verwirklicht, weil neuere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der Ersatzfähigkeit von Begräbnis- und Grabgestaltungskosten nach § 549 ABGB fehle, wenn ein a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH, U***** Zweigniederlassung der A***** GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Olga Z*****, vertreten durch Mag. Bernd Moser, Rechtsanwalt in Saalfelden, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Ronald G*****, und 2. Ma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler sowie Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Mariola S*****, vertreten durch Mag. Peter A. Miklautz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Petra Beate K*****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Wilhel... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Leasinggeberin und der Beklagte als Leasingnehmer hatten am 18. 3. 2002 einen Leasingvertrag über einen vom Beklagten am 15. 3. 2002 übernommenen Neuwagen (Volvo S 80, 2,4 D) mit einer Leasingzeit von 60 Monaten abgeschlossen. Punkt 5. „Gewährleistung" der AGB des Leasingvertrags lautet auszugsweise: „5.1 Der Kunde trägt die Gefahr für (auch unverschuldeten) Untergang, Verlust (Diebstahl) und Beschädigung des Fahrzeuges, sodass er auch in diesen Fällen v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Andrea K*****, vertreten durch Mag. Johannes Götsch, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Dr. Johannes M*****, wegen 159.348,52 EUR und Feststellung, infolge außerordentli... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte mietete ab 1. 3. 1986 die 163,65 m² große Wohnung Top 19, ***** zu einem monatlichen Hauptmietzins von netto ATS 2.995 an. In der Folge führte der Hauptmieter umfangreiche Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten durch, um die Räumlichkeiten auf einen zeitgemäßen Standard zu bringen. Zuletzt erfolgte 1996 eine komplette Renovierung der Wohnung. Ab 1. 10. 1998 vermietete der Beklagte die gesamte Wohnung auf drei Jahre befristet zu einem monatlichen Untermietzins... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Brandl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir Reg.Rat Winfried Kmenta (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Heinz S**... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W*****, vertreten durch Dr. Johannes Hock sen., Dr. Johannes Hock jun. Rechtsanwälte Gesellschaft mbH in Wien, gegen die beklagte Partei B*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Löhnert, Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria A*****, vertreten durch Dr. Hans Otto Schmidt, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Martin S*****, vertreten durch Dr. Walter Strigl und Dr. Gerhard Horak, Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Gernot Murko, Rechtsanwalt, Herrengasse 6, 9020 Klagenfurt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der O*****, gegen die beklagte Partei Waltraud K*****, vertreten du... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Mohammad Wahid A*****, vertreten durch Gheneff-Rami Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei Rayhana Q*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar und Mag. Norbert Mars... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision gegen sein Teilurteil gemäß § 502 Abs 1 ZPO zulässig sei, weil keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage des Vorteilsausgleiches bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht und der Rückforderung des Operationshonorars bestehe, wenn der Geschädigte die Operation von der sozialen Krankenversicherung bezahlt erhalten hätte und er sie bei gesetzeskonformer Aufklärung durch den Arzt nicht hät... mehr lesen...