I. Antrag und Antragsvorbringen römisch eins. Antrag und Antragsvorbringen 1. Die antragstellende Partei ist Klägerin in einem vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu der Zahl 94 C 388/24i-20 geführten zivilrechtlichen Verfahren betreffend Schadenersatzansprüche. Die antragstellende Partei ließ sich von einem Studierenden Ansprüche in Höhe von € 600,– gegenüber den beklagten Parteien mittels Zessionsvereinbarung abtreten. Die erstbeklagte Partei habe bis 1. Februar 2023 von Studierenden... mehr lesen...
Begründung: I. Antrag und Antragsvorbringen römisch eins. Antrag und Antragsvorbringen Die antragstellende Partei ist Klägerin in einem vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu der Zahl 94 C 154/24b-22 geführten zivilrechtlichen Verfahren betreffend Schadenersatzansprüche. Die antragstellende Partei ließ sich von einer Studierenden Ansprüche in Höhe von € 225,– gegenüber den beklagten Parteien mittels Zessionsvereinbarung abtreten. Die erstbeklagte Partei habe bis 1. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §500 Abs2 Z2, §500 Abs3, §500 Abs4, §502 Abs2, §502 Abs3 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2... mehr lesen...