Die Parteien haben am 27. November 1957 vor dem Standesamt Wien-Brigittenau die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die zweite Ehe, nachdem die erste Ehe der Klägerin durch den Tod des Mannes, die erste Ehe des Beklagten durch Scheidung aufgelöst worden war. Der Ehe entstammen keine Kinder; Ehepakte sind nicht errichtet worden. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer Aufenthaltsort war Wien. Mit ihrer am 21. April 1972 Überreichten Scheidungsklage hatt... mehr lesen...