Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt mit der zu 1 C 90/86 eingebrachten Klage die Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß der Vollrente. Sie brachte dazu vor, daß sie seit dem Jahr 1958 ununterbrochen das Gastgewerbe ausübe und seither auch Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg sei. Ab Mitte 1984 habe sie als Unterpächterin das Nachtlokal "Irgendwo" in Innsbruck betrieben. Am 31.5.1985 habe sich in Flirsch ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem die Kl... mehr lesen...