Entscheidungen zu § 486 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1970/9/22 8Ob196/70

Norm: ZPO §468ZPO §486 Abs2ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Hat das Erstgericht zu dem Kündigungsgrund B unbekämpft gebliebene Feststellungen getroffen, die auf eine Verneinung dieses Kündigungsgrundes hinaus laufen müßten, waren diese aber für seine Entscheidung letztlich ohne Bedeutung, weil es die Aufkündigung schon wegen des Kündigungsgrundes A für gerechtfertigt hielt, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil aus dessen Gründen bestätigt, oh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1970

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