Entscheidungen zu § 483 Abs. 4 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2007/2/27 1Ob205/06p

Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerinnen ist Eigentümer von 141/650-Anteilen einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an einer Wohnung und einem Gartenteil verbunden ist. Ob dieser Liegenschaftsanteile ist zu Gunsten der Klägerinnen ein Fruchtgenussrecht einverleibt. Die Klägerinnen kamen überein, die Wohnung auf ein bis maximal drei Jahre zu vermieten. Sie vereinbarten mit ihrem Vater, er solle Mietinteressenten suchen und diesen die Wohnung zeigen. Weitere Aufträge ode... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.2007

RS OGH 2007/2/27 1Ob205/06p

Norm: ZPO §235 Abs2 A1ZPO §482aZPO §483 Abs3ZPO §483 Abs4
Rechtssatz: Vor einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist die Klagseinschränkung auf Kosten jedenfalls dann zulässig, wenn es noch zu einer der Beweisergänzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt. Entscheidungstexte 1 Ob 205/06p Entscheidungstext OGH 27.02.2007 1 Ob 205/06p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.2007

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