Norm: ZPO §468 Abs2 Satz2ZPO §473aZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 468 Abs 2 iVm § 473a ZPO bezieht sich nicht auf Feststellungsmängel, sondern bloß auf primäre Verfahrensmängel und unrichtige Tatsachenfeststellungen. Entscheidungstexte 1 Ob 124/01v Entscheidungstext OGH 29.05.2001 1 Ob 124/01v 9 Ob 63/04m Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2 Satz2ZPO §473a Abs1ZPO §473a Abs3ZPO §503 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Berufungswerber stützt sich bei gesetzmäßiger Ausführung einer Rechtsrüge nur nicht auf solche erstrichterlichen Feststellungen "ausdrücklich" im Sinne des Gesetzes, die nicht in dem den Feststellungen vorbehaltenen Urteilsabschnitt, sondern in anderen Urteilsteilen "verborgen" sind. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1118 CZPO §462ZPO §468 Abs2ZPO §503 Z4 E2a
Rechtssatz: Stützt der Kläger sein Räumungsbegehren sowohl auf Zinsrückstand als auch auf unleidliches Verhalten und gibt das Erstgericht dem Räumungsbegehren nur aus letzterem Grund statt, weil es der rechtlichen Ansicht ist, das gleichfalls erfolgreich gestellte Zahlungsbegehren falle nicht unter den Rechtsgrund Mietzins, so ist der siegreiche Kläger nicht gehalten, in der Be... mehr lesen...