Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision g... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18.6.1991 lehnte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt dem Kläger die Gewährung einer Versehrtenrente für die von ihm behaupteten Folgen seiner Atemwegserkrankung gemäß § 177 Abs 1 ASVG ab. Mit der rechtzeitig beim Erstgericht zu 35 Cgs 65/91 eingebrachten Klage begehrte der Kläger aus Anlaß seiner Berufskrankheit die Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente. Das Erstgericht wies mit Urteil vom 10.12.1991 da... mehr lesen...