Norm: ZPO §399 Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: Ein unechtes, kontradiktorisches Versäumungsurteil ist nach Durchführung eines Beweisverfahrens auszufertigen. Die Erlassung eines unechten Versäumungsurteiles (hier: negatives Versäumungsurteil) in Form eines Urteilsvermerkes ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 291/00w Entscheidungstext OGH 14.02.2001 7 Ob 291/00w ... mehr lesen...
Norm: ZPO §399ZPO §442 Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: § 399 ZPO ist für die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, die nach schriftlich aufgetragener Klagebeantwortung anberaumt wird, auf die Fälle der Beklagtensäumnis zu reduzieren. Bei Säumnis des Klägers in dieser Tagsatzung ist ein echtes Versäumungsurteil gegen ihn zu fällen,gegen das Widerspruch erhoben werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 472.341,95 s.A. Sie brachte vor, sie habe dem Erstbeklagten Reifen verkauft; der Klagsbetrag sei der noch offene Kaufpreisrest. Der Zweitbeklagte sei dieser Kaufpreisschuld als Mitschuldner beigetreten. Lediglich der Zweitbeklagte erstattete die mit schriftlichem Beschluß aufgetragene Klagebeantwortung. Das Erstgericht beraumte darauf die Verhandlungstagsatzung für den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §398ZPO §399ZPO §442a Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: Ein nach (rechtzeitiger) Erstattung der Klagebeantwortung ergangenes Versäumungsurteil kann nicht mit Widerspruch bekämpft werden. Ein solcher Widerspruch kann auch nicht als Berufung umgedeutet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 576/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 576/91 ... mehr lesen...