Norm: ZPO §79ZPO §434 Abs1
Rechtssatz: Die Form des Protokollarantrags steht für anwaltlich vertretene Parteien nicht zur Verfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 19/20t Entscheidungstext OGH 28.02.2020 6 Ob 19/20t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133038 Im RIS seit 12.05.2020 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte verstarb während des Verfahrens. Die zur Verlassenschaftskuratorin bestellte Enkelin der Erblasserin erteilte Rechtsanwalt Dr. W***** H***** Prozessvollmacht. Am 30. 7. 2008 wurde der überschuldete Nachlass der Verlassenschaftskuratorin an Zahlungsstatt überlassen, die am 23. 9. 2008 die dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht widerrief. Seit 21. 9. 2009 ist die Verlassenschaftskuratorin rechtskräftig ihres Amtes enthoben. Das Erstgericht stellte mit Besc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** R*****, Diplomkrankenschwester, *****, vertreten durch Dr. Anton Dierigl, Rechtsanwalt in Rum, gegen die b... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §434 Abs1ASGG §39 Abs2 Z2ASGG §40 Abs1
Rechtssatz: Grundsätzlich ist für Rechtsstreitigkeiten, in denen kein absoluter Anwaltszwang herrscht, die Kündigung oder der Widerruf der Vollmacht gegenüber Gericht und Gegenpartei erst mit der Mitteilung an sie wirksam. Wenngleich also im Innenverhältnis das Vollmachtsverhältnis durch Kündigung oder Widerruf im Zeitpunkt der Willenserklärung erlischt, ist der Eintritt der Wirkungen... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §434 Abs1
Rechtssatz: Ein förmliches Verbesserungsverfahren zur Behebung des Mangels einer Anwaltsunterschrift in Prozessen mit Anwaltspflicht hat auch bei einer zu Gericht aufgenommenen Protokollarklage stattzufinden. Dem Kläger muß Gelegenheit geboten werden, während angemessener Frist zu überdenken, ob er dem Verbesserungsauftrag nachkommen will oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...