Die Klägerin war am 27. April 1972 Halter eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs der Type Puch 500. An diesem Tag kam es zwischen diesem von der Klägerin gelenkten PKW und einem von Johanna S gelenkten PKW zu einem Zusammenstoß, wodurch beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Die Klägerin machte ihre aus diesem Unfall abgeleiteten Schadenersatzansprüche gegen Johanna S und deren Haftpflichtversicherer in der Höhe von 15.444.80 S gerichtlich geltend und schränkte dieses... mehr lesen...