Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 7. 2007 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Bereits im Jahr 2006 hatten die Beklagten unter anderem gegen die nunmehrige Gemeinschuldnerin eine Klage auf 30.000 EUR sA eingebracht und ein Versäumungsurteil über 30.000 EUR samt 9,47 % Zinsen seit 22. 12. 1995 sowie die mit 4.053,53 EUR bestimmten Verfahrenskosten erwirkt. Die Kosten des daraufhin eingeleiteten Exekut... mehr lesen...
Norm: ZPO §1245 ZPO §426 KO §110KO §171 ZPO § 426 heute ZPO § 426 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 426 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022
Rechtssatz: § 124 ZPO ist auch im Konkursverf... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verkündete der P***** den Streit und forderte sie auf, auf Seiten der klagenden Partei als Nebenintervenientin beizutreten, da sie im Auftrag der klagenden Partei Messungen zum Zweck der Fehlereingrenzung durchgeführt habe. Sollte der von der P***** dafür in Rechnung gestellte Aufwand überhöht sein, hätte die klagende Partei nämlich entsprechende Regressansprüche gegen sie. Die P***** erklärte hierauf ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seit... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschluss kann nicht vor Zustellung an die Parteien angefochten werden (abweichend von SZ 21/2 und JBl.1961, 326). Entscheidungstexte 4 R 180/00w Entscheidungstext OLG Wien 10.10.2000 4 R 180/00w mehr lesen...
Norm: ZPO §520 Abs2 ZPO §426 ZPO § 520 heute ZPO § 520 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 520 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 426 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §426 ZPO §427 ZPO §496 Abs1 Z1 ZPO §496 Abs3 ZPO §526 A ZPO § 426 heute ZPO § 426 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 426 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022 ZPO § 427 heute ... mehr lesen...
X. Y. wurde mit dem Beschluß des Kreisgerichtes Leoben als Rekursgericht vom 18. März 1964 in Abänderung des Beschlusses des Bezirksgerichtes Bad Aussee vom 23. Oktober 1963 beschränkt entmundigt. Die Entmündigung ist gemäß § 67 (1) EntmO. seit 4. April 1964 wirksam. Durch Beschluß des Bezirksgerichtes vom 23. Oktober 1965 wurde in der Person des Rechtsanwaltes Dr. K. M. für X. Y. ein Beistand bestellt. römisch zehn. Y. wurde mit dem Beschluß des Kreisgerichtes Leoben als Rekursger... mehr lesen...
Norm: EntmO §57 ZPO §426 ZPO § 426 heute ZPO § 426 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 426 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022
Rechtssatz:
Gegen den Beschluß des Widerspruchsgerichtes au... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat das auf die Übergabe der Pachtobjekte gerichtete Klagebegehren mit der Begründung: abgewiesen, daß die beklagte Verlassenschaft passiv nicht legitimiert sei, weil der Nachlaß bereits eingeantwortet sei. Das Berufungsgericht hat diese Rechtsansicht des Prozeßgerichtes abgelehnt und unter Rechtskraftvorbehalt das Urteil mit dem Auftrag an das Prozeßgericht aufgehoben, in der Sache neuerlich zu verhandeln und zu entscheiden. Der Oberste Gerichtshof hat dem Reku... mehr lesen...