Entscheidungen zu § 423 Abs. 2 ZPO

Verfassungsgerichtshof

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

RS Vfgh 2003/12/11 B1129/02

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §88 ZPO §423 Abs2 VfGG § 88 heute VfGG § 88 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 88 gültig von 01.07.1976 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.12.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/12/11 B1129/02

Begründung: 1.1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. Juni 2003 die Behandlung der Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt und begründend darauf verwiesen, dass es im Hinblick auf das Ergebnis des - aus Anlass dieser Beschwerde von Amts wegen eingeleiteten - Normenprüfungsverfahrens (VfGH 23. Juni 2003, G40/03, V57/03) ausgeschlossen sei, dass die Beschwerdeführerin nachteilig betroffen sein könne. Dieser Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.12.2003

TE Vfgh Beschluss 1991/6/10 B20/89

Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde der Antragsteller mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1990 abgewiesen und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, dem Bund die Kosten des Verfahrens in der Höhe von S 25.000,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde der Antragsteller mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1990 abgewiesen und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, dem Bund die Kosten des V... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.06.1991

RS Vfgh 1991/6/10 B20/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §423 Abs2 ZPO § 423 heute ZPO § 423 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrages auf Ergänzung der Kostenentscheidung als verspätet ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1991

Entscheidungen 1-4 von 4