Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGHGO §42VfGG §88ZPO §419 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung der Kostenentscheidung im E v 10.12.96, B2665/94 ua, als unzulässig. Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichtes zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat. Der h... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Dezember 1996, Zlen. B2665/94, B 1230,1231/95 und B2592/95, unter anderem ausgesprochen, daß die Beschwerdeführer Dipl.Ing. I G und M G durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt wurden; die bekämpften Bescheide wurden daher aufgehoben. Das Land Vorarlberg wurde u.a. verpflichtet, "den beschwerdeführenden Parteien zu B 1230,1231/95 D... mehr lesen...