Entscheidungsgründe: Die am 2.8.1957 geborene Klägerin, von Beruf Lehrerin, erlitt am 1.12.1982 einen Arbeitsunfall. Sie zog sich an diesem Tag in Ausübung ihrer unfallversicherten Erwerbstätigkeit beim Turnunterricht einen Einriß des vorderen Kreuzbandes und eine Zerrung des medialen Seitenbandes im rechten Knie zu. Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 7.6.1983 wurde ihr ab 14.2.1983 eine vorläufige Versehrtenrente im Umfang von 20 v.H. der Vollrent... mehr lesen...