Der Kläger, der als Transportunternehmer in ständiger Geschäftsverbindung mit dem Beklagten stand, begehrte für die Vermittlung der Vermietung einer Industriehalle samt Bürogebäude in A an die K GmbH, die eine Tochtergesellschaft der deutschen Firma M und deren Geschäftsführer Adolf E ist, eine Vermittlungsprovision von 200.000 S. Der Erstrichter sprach dem Kläger 120.000 S samt 5% Zinsen zu und wies das Mehrbegehren auf Zahlung weiterer 80.000 S und höherer Zinsen ab. Nach seinen F... mehr lesen...