Norm: ZPO §350 ZPO § 350 heute ZPO § 350 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Einen "sachverständigen" Zeugen kennt das Gesetz nur im § 350 ZPO; er hat seine Sachkunde nur als Erkenntnisquelle für Tatsachen zu benützen und ist deshalb ebenfalls Zeuge und nicht Sachverständiger (Fasching 40... mehr lesen...
Der Kläger kaufte vom Beklagten am 2. August 1951 eine Kistenheftmaschine für Kraftbetrieb. Zwischen den Streitteilen war vereinbart worden, daß die Maschine mit einem Klammerumbieger zu liefern sei. Im September 1951 wurde die Maschine vom Beklagten der Spedition F. & Co. übergeben und von dieser dem Kläger ausgeliefert. Am 17. November 1951 verständigte der Kläger den Beklagten unter Hinweis auf sein Schreiben vom 12. September 1951, in dem er neuerlich darauf aufmerksam gema... mehr lesen...
Norm: ZPO §350 ZPO § 350 heute ZPO § 350 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Vernehmung eines sachverständigen Zeugen als Sachverständiger ist zulässig, setzt aber die Bestellung dieses Zeugen zum Sachverständigen voraus.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...