Begründung: Der Kläger war vom 15. August 1972 bis 30. September 1984 bei der beklagten Partei angestellt. Neben anderen, nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens bildenden Beträgen begehrte er Zahlung von S 89.980,-- mit der Behauptung, ihm stehe eine Abfertigung in der Höhe des Sechsfachen (und nicht nur des Vierfachen) des monatlichen Entgelts zu, weil ihm die beklagte Partei für die Abfertigung vier Jahre Vordienstzeiten angerechnet habe. Zum Beweis dieser Zusage berie... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ArbGerG §26 ZPO §336 ZPO §503 Z2 C3b ZPO § 336 heute ZPO § 336 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...