Das Kreisgericht St. Pölten hat in der Rechtssache der klagenden Partei Johann T. gegen Rudolf C. den Antrag des Klägers auf Vornahme eines Lokalaugenscheines im Revier Y. des Stiftes S. mit der Begründung: abgewiesen, daß das Stift als Gründeigentümer den Augenschein aus forstwirtschaftlichen Gründen nicht gestatte. Da ein Editionsverfahren nach §§ 308 ff. ZPO. nur bei Urkunden und Auskunftssachen, nicht aber bei Augenscheinsgegenständen vorgesehen sei, könne das Stift S. nur im Kl... mehr lesen...
Norm: JN §1 ZPO §308 ZPO §318 ZPO §369 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ZPO § 308 heute ZPO § 308 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §318 ZPO § 318 heute ZPO § 318 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Ein Grenzstein, der seine Gültigkeit als solcher verloren hat, ist nicht eine zur Bestimmung der Grenze gesetzte Markung im Sinne des § 199 lit e StG. Doch kann er als Beweismittel im Sinne des § 318 ZPO in Bet... mehr lesen...