B e g r ü n d u n g : Der Kläger führt zu 6 E 1983/09y des Bezirksgerichtes Leibnitz eine kombinierte Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO gegen J***** H***** zur Hereinbringung von EUR 33.210,-- samt Zinsen und Kosten. Die Exekutionsbewilligung wurde dem Drittschuldner, der hier Beklagten als Arbeitgeberin, am 19.5. zugestellt. Sie erstattete keine Drittschuldneräußerung. Der Kläger führt zu 6 E 1983/09y des Bezirksgerichtes Leibnitz eine kombinierte Fahrnis- und Forder... mehr lesen...