Rechtssatz: Der Auftrag zur Vorlage der Vollmacht ist nicht gesondert anfechtbar. Entscheidungstexte 3 R 192/00b Entscheidungstext OLG Wien 02.11.2011 3 R 192/00b Im RIS seit 02.11.2011 Zuletzt aktualisiert am 02.11.2011 mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Parteien Denise P*****, geboren am *****, und mj. Lisa P*****, geboren am *****, letztere vertreten durch urbanek lind schmied reisch Rechtsanwälte OG in St. Pölten, gegen die verpf... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Der Verwalter ist Organ der Eigentümergemeinschaft und bedarf keiner Prozessvollmacht zum Nachweis seiner Bevollmächtigung. Schreitet ein vom Verwalter bestellter Anwalt ein, genügt dessen Hinweis auf die erteilte Bevollmächtigung. Entscheidungstexte 40 R 217/03p Entscheidungstext LG für ZRS Wien 23.09.2003 40 R 217/03p ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Auftrag zur Vorlage der Vollmacht ist nicht gesondert anfechtbar. Entscheidungstexte 3 R 192/00b Entscheidungstext OLG Wien 23.02.2001 3 R 192/00b mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z6GmbHG §26GmbHG §122 Abs2 Z2RAO §8 Abs1ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer für die Richtigkeit der angemeldeten Namensänderung eines Gesellschafters auch nach der Strafbestimmung des § 122 Abs 2 Z 2 GmbHG hafte, kann dem Gesetzeswortlaut nicht entnommen werden, der auf eine unrichtige Wiedergabe der Vermögenslage abstellt. Bei der Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters genügt bei einer persönlichen... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2Oö BauO §9 Abs1 Z2Oö BauO §9 Abs4Oö BauO §9 Abs5GBG §77RAO §8
Rechtssatz: Die in § 9 Abs 5 Oö BauO enthaltene schriftliche Erklärung des Antragstellers stellt keinen zum Grundbuchsantrag gehörenden Vorgang dar, es handelt sich vielmehr um eine Inhaltsvoraussetzung des Eintragungsbegehrens, dessen Vorliegen vom Grundbuchsgericht anlässlich der Behandlung des Grundbuchsantrages zu prüfen ist. Daraus folgt, dass der als Vertreter... mehr lesen...