Auf der von den Beklagten überreichten Klagebeantwortung findet sich unter dem Namen des Beklagtenvertreters der Vermerk: "Vollmachten erteilt gemäß § 30 ZPO". Auf der von den Beklagten überreichten Klagebeantwortung findet sich unter dem Namen des Beklagtenvertreters der Vermerk: "Vollmachten erteilt gemäß Paragraph 30, ZPO". Das Erstgericht stellte die Klagebeantwortung dem Beklagten mit dem Verbesserungsauftrag zurück anzuführen, wann die Vollmachten an den Beklagtenvertreter... mehr lesen...