Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Eigentümerin bzw Miteigentümerin mehrerer Liegenschaften, und zwar unter anderem im Stadtgebiet von Wien in sehr guter Lage. Nach dem Tod ihres Gatten am 6. 5. 1989 beabsichtigte die Klägerin, in ein Pensionistenheim zu übersiedeln, und begann sowohl zahlreiche Antiquitäten, als auch ihre Liegenschaften zu verkaufen. Vertreten durch den nunmehrigen Klagevertreter brachte sie am 3. 9. 1992 hinsichtlich der von ihr bewohnten Liegenschaft die T... mehr lesen...