Begründung: Die drei Antragsteller schlossen als "Konsortium" mit der Antragsgegnerin am 23. Dezember 1982 einen Vertrag samt Zusatzvertrag vom 28. November 1983, beide mit Wirksamkeit vom 1. März 1984, über die Lieferung und Errichtung einer (gemäß Beilage A "schlüsselfertigen") Zellstoff- und Papierfabrik samt dazu gehörigen Einrichtungen (gemäß Beilage A: auf dem "Gelände des Sabah Timber Complexes südlich der Stadt Sipitang, Staat Sabah, Malaysia") zum Gesamtpreis von a) 146,8... mehr lesen...