Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Osama I*****, vertreten durch Dr. Paul Bauer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Erika E*****, vertreten durch Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte beschäftigt sich mit Anlageberatungen. Auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit - die Kläger wollten jene Zinsen erwirtschaften, die sie zur Rückzahlung anderer Kredite benötigten - lernten die Kläger den Erstbeklagten kennen. Er empfahl ihnen, gemeinsam mit anderen Anlegern insgesamt 10 Mio Dollar bei der Bank Austria in D***** zu veranlagen. Die Gelder sollten für den Ankauf von Papieren unter der Voraussetzung verwendet wer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin ist die Frage, ob § 44 Abs 2 IPRG eine Gesamt-, oder nur eine Sachverweisungsnorm bedeutet, für die vorliegende Rechtssache ohne Relevanz, weil jedenfalls österreichisches Recht Anwendung zu finden hat. Es ist aktenkundig, daß eine vom Erstgericht über das Bundesministerium für Justiz im Rahmen des Europäischen Übereinkommens vom 7.Juni 1968, BGBl Nr.417/1971, betreffend Auskün... mehr lesen...