Norm: ZPO §266 B
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer Bankomatabhebung die richtige PIN verwendet wurde, schafft einen prima-facie-Beweis dafür, dass eine vom Karteninhaber autorisierte Nutzung vorliegt; es liegt dann am Karteninhaber, diesen Beweis durch die gleich hohe Wahrscheinlichkeit eines atypischen Geschehensablaufs zu erschüttern. Entscheidungstexte 2 Ob 133/99v Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BUbG §8
Rechtssatz: Auch im Falle der Entziehung der persönlichen Freiheit durch eine behördliche Maßnahme ist vom Grundsatz, dass der Kläger die als Klagegrund behauptete Rechtsverletzung zu behaupten und zu beweisen hat, keine Ausnahme zu machen, weil es keinen Erfahrungssatz gibt, dass die bloße Tatsache einer solchen Freiheitsentziehung auch schon deren Rechtswidrigkeit indiziert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...