Entscheidungsgründe: Am 3. August 1973 ereignete sich gegen 15.40 Uhr im 12. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Breitenfurterstraße - Sonnergasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W***** beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte fuhr mit dem PKW auf der Breitenfurterstraße stadtauswärts und stieß dabei den Kläger, der als Fußgänger... mehr lesen...