Die klagende Partei behauptet, die Beklagte habe im Rahmen ihrer Teppichverkaufsveranstaltung im Messepalast am 29. November 1975 im "Kurier" und am 30. November 1975 in der "Kronen-Zeitung" Werbeanzeigen eingeschaltet, in denen unter der Überschrift "Wir befragten die Kunden nach dem Einkauf und so urteilen sie" Bilder verschiedener Personen mit einem Text versehen worden seien, wonach diese Personen in besonderer Weise mit dem Einkauf bei der Beklagten zufrieden gewesen seien und au... mehr lesen...