Entscheidungen zu § 261 Abs. 6JN ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2011/6/28 9Nc9/11i

Begründung: Mit Schreiben vom 17.12.2010 teilte der Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Wien, MA 11), dem Bezirksgericht Favoriten mit, für die am ***** geborene mj Sarah P***** vom 10. 12. 2010 bis 17. 12. 2010 die Obsorge ausgeübt zu haben. Die alleine obsorgeberechtigte Mutter Svetlana P***** habe am 17.12.2010 einer Vereinbarung zur Krisenunterbringung der Minderjährigen zugestimmt. Am 25. 1. 2011 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger beim Bezirksgericht Favoriten, ihm w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.2011

TE OGH 2011/3/9 7Nc1/11y

Begründung: Mit Beschluss vom 24. 1. 2011 hat das Bezirksgericht Bregenz ausgesprochen, dass es zur weiteren Führung des Todeserklärungsverfahrens nicht zuständig sei und dass das Verfahren an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien überwiesen werde. Der Akt wurde dem genannten Bezirksgericht mit vier Beschlussausfertigungen und dem Ersuchen um Zustellung „an die Parteien“ übermittelt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien verweigerte mit Beschluss vom 31. 1. 2011 die Übernahme des Verf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.03.2011

TE OGH 2010/9/1 6Nc18/10i

Begründung: Mit Verfügung vom 14. 7. 2010 hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien die bei ihm anhängige Verlassenschaftssache dem Bezirksgericht Linz „gemäß § 44 und § 106 JN zuständigkeitshalber überwiesen“. Das Bezirksgericht Linz hat mit Verfügung vom 21. 7. 2010 den Akt dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit dem Hinweis zurückgestellt, dass eine Übernahme der „Verlassenschaft“ durch das Bezirksgericht Linz gemäß §§ 44, 106 JN nicht gegeben scheine. Nunmehr legt das Bezirksger... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.2010

TE OGH 2009/6/4 6Nc10/09m

Begründung: Am 2. 4. 2009 beantragte die Bundespolizeidirektion Wien unter Berufung auf § 11 AVG iVm § 109 JN beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien die Bestellung eines Kurators für den Verein K*****. Der Verein habe letztmalig am 7. 2. 2007 organschaftliche Vertreter bestellt, deren Funktionsperiode mit 6. 2. 2009 abgelaufen sei. Damit sei die Handlungsfähigkeit des Vereins erloschen. Nach den von der Vereinsbehörde geführten Erhebungen übe der Verein seit längerem keine Tätigkeit ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.2009

Entscheidungen 1-4 von 4