Bei der ersten Tagsatzung behielt sich die Beklagte eine weitere Stellungnahme zur Klage vor; prozeßhindernde Einreden hat sie nicht vorgebracht; das tat sie erst in einem nach der ersten Tagsatzung eingereichten vorbereitenden Schriftsatz, in dem sie Unzuständigkeit des Arbeitsgerichtes einwendet. Das Prozeßgericht hat bei der fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung die Verhandlung auf die Frage der Zuständigkeit eingeschränkt. Nach Durchführung der Verhandlung und Aufnahme von... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs2 CIIa ZPO §260 Abs3 ZPO §261 ZPO § 240 heute ZPO § 240 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 240 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 240 gültig v... mehr lesen...