Der Kläger hat mit der Beklagten eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, der die allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung (ARB 1965), die Ergänzenden Bedingungen für die Rechtschutzversicherung (ERB 1965) und die Sonderbedingungen für die Rechtschutzversicherung (SRB) zugrunde gelegt wurden. Während nach Art. 1 der ARB Versicherungsschutz im zivilrechtlichen Bereich nur für Schadenersatzansprüche gegeben ist, besteht nach V Art. 1 lit. b der SRB Versicherungsschu... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5c ZPO §26 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919
Rechtssatz:
Kein Grundrecht auf unbeschränkte Anwaltswahl.
Entscheidungstexte 7 Ob 201/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIdARB 1965 Art4ARB 1965 Art6MRK Art6 Abs1 II5cSBR Art5 AbschnV ZPO §26 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ffDSt 1872 §12 Abs1 litc ZPO §26 ff ABGB § 1002 heute ABGB § 1002 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ... mehr lesen...
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Ersatzansprüche des Klägers aus einem Verkehrsunfall, bei dem er am 19. Dezember 1965 aus dem alleinigen, auf Grund strafgerichtlichen Urteils bindend feststehenden Verschuldens des Beklagten schwer verletzt wurde. Nach einer während des Verfahrens geleisteten Teilzahlung und nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteils über einen Betrag von 30.000 S (für Schmerzengeld) sowie über das Feststellungsklagebegehren betreffend die Haftung des Beklagt... mehr lesen...
Norm: ZPO §26 ff ZPO §36 Abs1 ZPO §90 Abs1, ZPO §464 I ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 36 heute ZPO § 36 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.... mehr lesen...
Norm: ZPO §26 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919
Rechtssatz:
Als Prozeßbevollmächtigung kommen nur physische und nicht juristische Personen in Betracht.
Entscheidungstexte 4 Ob 39... mehr lesen...
Die klagende Partei, die deutsche Staatsangehörige ist, begehrt in ihrer am 14. Februar 1958 eingebrachten Klage, den ihr seinerzeit zugesprochenen Unterhaltsbeitrag von 100 S bzw. 165 S ab dem Klagstag bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr (4. Oktober 1958) auf 390 S zuzüglich der Kinderbeihilfe von 115 S monatlich zu erhöhen. Der Kläger ist durch das Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk in Wien vertreten. Dem Bezirksjugendamt ist vom Amtsvormund des Klägers, das ist vom... mehr lesen...
Norm: ZPO §26 JWG §18 BGBl 1954/99 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 JWG § 18 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 Rechtssa... mehr lesen...