Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Landesgericht Innsbruck als Erstgericht in einem Ablehnungsverfahren über die Mutter der beiden Pflegebefohlenen eine Ordnungsstrafe von 400 EUR, weil sie in der von ihr persönlich verfassten Ablehnung des Erstrichters im Pflegschaftsverfahren, eines Gerichtsvorstehers, gegen diesen Beleidigungen, Unterstellungen wider besseres Wissen und Verleumdungen geäußert habe. Ihren (wieder von ihr selbst unterschriebenen und) an den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 29 Abs 1 ZPO kann - soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist (wie hier im Verfahren außer Streitsachen) - jede eigenberechtigte Person zum Bevollmächtigten bestellt werden. Dies schließt die Vertretung durch eine juristische Person, also auch durch einen Verein aus (Fasching, II 248 Anm 3; Feil, Verfahren außer Streitsachen 101; EvBl 1961/300). Gemäß Paragraph 29, Absatz eins, ZPO kann -... mehr lesen...
Norm: ZPO §26 Abs1 ZPO §29 Abs1 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 29 heute ZPO § 29 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...