Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im Obergeschoß des Hauses Wien 13., Erzbischofgasse 63 e, gelegenen Wohnungen 3 und 4. Die beklagte Partei war als Bauunternehmer deren Bauführer. Die Wohnungen wurden am 27.September 1973 übergeben. Bald nach Fertigstellung traten Risse in den Zwischenwänden auf. Im Sommer 1975 wurden diese Risse von der beklagten Partei, die erklärte, es handle sich um Risse, die bei einem Neubau auftreten könnten, mit Spachtelgips verschlossen.... mehr lesen...