Norm: ZPO §258 Abs1 Z4
Rechtssatz: Einem Prozessprogramm iSd § 258 Abs 1 Z 4 ZPO kommt keine Entscheidungsqualität zu. Es bindet weder das Gericht, noch die Parteien, ist jederzeit abänderbar und nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 9 ObA 82/12t Entscheidungstext OGH 22.08.2012 9 ObA 82/12t 8 Ob 5/16t Entscheidungstext OGH 24.05.2016 8 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §258 Abs1 Z4
Rechtssatz: Einem Prozessprogramm iSd § 258 Abs 1 Z 4 ZPO kommt keine Entscheidungsqualität zu. Es bindet weder das Gericht, noch die Parteien, ist jederzeit abänderbar und nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 9 ObA 82/12t Entscheidungstext OGH 22.08.2012 9 ObA 82/12t 8 Ob 5/16t Entscheidungstext OGH 24.05.2016 8 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger von den Beklagten zur ungeteilten Hand 20.081,70 EUR sA sowie die Feststellung deren Haftung für künftige Schäden aus einem Unfall. Die Beklagten erstatteten (auftragsgemäß und rechtzeitig) Klagebeantwortungen, in welchen sie das Klagebegehren bestritten und Klagsabweisung beantragten. Das Erstgericht beraumte für den 23. 11. 2005 eine vorbereitende Tagsatzung an; diese wurde vom Kläger versäumt. Das Erstgericht fäl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt seit 1989/1990 in Österreich ein Trinkwasserrohrsystem "KELIT HIT" auf Kunststoffbasis unter dem Slogan "Das blaue Rohr". Sie verwendet dafür einen blauen Sonderfarbton im Bereich der RAL-Farbtöne 5005, 5010, 5017 und 5019 nach Farbtonliste RAL 840 HR. Vor 1990 war sie Alleinvertriebspartnerin des italienischen Herstellers P***** in Österreich und vertrieb die von diesem hergestellten, gleichfalls blauen Trinkwasserrohre der Marke "COPRAX". Das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist folgendes auszuführen: Rechtsprechung und Lehre anerkennen, worauf das Berufungsgericht bereits zutreffend verwiesen hat, die Wirksamkeit von Vereinbarungen, mit denen sich ein Dienstnehmer zur Rückzahlung von Ausbildungskosten für den Fall verpflichtet, daß das Dienstverhältn... mehr lesen...