Entscheidungen zu § 244 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/3/15 4R72/06b

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Entscheidung | OGH | 15.03.2006

RS OGH 2006/3/15 4R72/06b

Norm: ZPO §244 Abs2EuGVVO Art24
Rechtssatz: Wird ein Zahlungsbefehl gegen einen laut Klage im Inland befindlichen Beklagten bewilligt, stellt sich jedoch bei Zustellung des Zahlungsbefehls heraus, dass dieser im Ausland wohnhaft ist, so ist der Zahlungsbefehl nicht aufzuheben, sondern zuzustellen. Entscheidungstexte 4 R 72/06b Entscheidungstext LG Feldkirch 15.03.2006 4 R 72/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.2006

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