Begründung: Der Vater beantragt die Enthebung von der Unterhaltspflicht gegenüber seinem (volljährigen) Sohn ab 31. 7. 2006. Der Antragsgegner führt gegen den Vater Exekution. Ein Oppositionsverfahren ist anhängig (9 C 4/06d des Erstgerichts), in dem zu klären ist, ob der Unterhaltsanspruch seit 31. 7. 2006 teilweise oder zur Gänze erloschen ist. Das Erstgericht wies den Antrag unter Hinweis auf das (über denselben Zeitraum) anhängige Oppositionsverfahren zurück. Das Rekursgericht b... mehr lesen...
Begründung: Bei der Klägerin handelt es sich um die vormalige B***** AG (in der Folge kurz: B***** alt). Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 1. 8. 2005 wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2005 unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft der gesamte Bankbetrieb der B***** alt abgespalten, gemeinsam mit den Anteilen der P***** einer 100%igen Tochteraktiengesellschaft der Klägerin übertragen und mit dieser (kurz B***** P*****) verschmolzen. Die Eintragung der Spaltung im Firmenbuch er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile gründeten 2002 eine KEG. Die klagende Partei war Komplementär, die beklagte Partei Kommanditist. Nach dem Gesellschaftsvertrag wurden die Einlagen der Gesellschafter als Kapitalanteile auf festen Kapitalkonten verbucht. Auf einem gesondert geführten Verrechnungskonto wurden die Gewinn- und Verlustanteile verbucht. Der Beklagte schied zum 31. 12. 2007 aus der KEG aus. Die klagende Partei ist Rechtsnachfolger in der KEG und begehrt die Zahlung von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb eine Tankstelle mit einem „Espresso“. Sie schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten beginnend mit 9. 12. 1992 einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag ab. Grundlage des Vertrags waren die AHVB 1986 und die EHVB 1986. Mit der vereinbarten Klausel Nr 730/86 war auch die Verunreinigung von Erdreich und Gewässer durch bestimmte in der Klausel bezeichnete Öltanks im Rahmen der besonderen Vereinbarung nach Art 6.4 AHVB 1986 versichert.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (und Widerbeklagte) gehört zu einem weltweit tätigen Elektronikkonzern, sie vertreibt unter anderem Computer, insbesondere Personal Computer (PC) in Österreich. Ihr Kundenkreis umfasst Verbraucher ebenso wie Unternehmen aller Art und öffentliche Stellen. Die Ausstattung der Computer ist unterschiedlich, sodass der Kunde seinen jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend auswählen kann. Die Beklagten (und Widerkläger) sind Verwertungsgesellsc... mehr lesen...