Entscheidungen zu § 226 Abs. 3 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1985/10/10 8Ob553/85

Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe von 32 Sparbüchern der Hranilnica in Posojilnica Celovec registrirana zadruga z neomejenim jamstvom in Klagenfurt, die sie im einzelnen nach Sparbuchnummer, Name der Spareinlage und eingezahltem Betrag bezeichnete. Sie bewertete ihr Klagebegehren mit S 1,841.263,-- und brachte vor, die Beklagte habe als seinerzeitige Geschäftsführerin der Hranilnica in Posojilnica Celovec registrirana zadruga z neomejeni... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1985

TE OGH 1947/6/11 1Ob315/47

Am 21. November 1946 wurde beim Bezirksgericht Innere Stadt, eine Klage der Anna Marie W. eingebracht, in der diese die Räumung der Wohnung Wien, IX., N....gasse begehrt. Die Klage trug keine Unterschrift. Da die Klägerin bei der mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, wurde über Antrag des Beklagten die Klage mit Versäumungsurteil abgewiesen. In der Berufung machte die Klägerin geltend, daß die Klage ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen eingebracht worden sei. Das Berufungsger... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1947

RS OGH 1947/6/11 1Ob315/47

Norm: ZPO §75 Z3ZPO §226 Abs3 VIII
Rechtssatz: Wurde namens des Klägers ohne sein Wissen eine Klage eingebracht, aber von ihm nicht unterschrieben und weigert er sich, die Unterschrift im Zuge des Verfahrens nachzutragen, so ist das Verfahren als nichtig aufzuheben. Entscheidungstexte 1 Ob 315/47 Entscheidungstext OGH 11.06.1947 1 Ob 315/47 Veröff: SZ 21/37 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1947

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