Begründung: Das Erstgericht wies das gegen die Hausbank der Gemeinschuldnerin gerichtete Anfechtungsklagebegehren des Masseverwalters nach § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall sowie § 30 Abs 1 Z 1 KO wegen Unschlüssigkeit ab. Das Erstgericht wies das gegen die Hausbank der Gemeinschuldnerin gerichtete Anfechtungsklagebegehren des Masseverwalters nach Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2, zweiter Fall sowie Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer eins, KO wegen Unschlüssigkeit ab. Das Berufungsge... mehr lesen...