Norm: ZPO §214 Abs1ZPO §216 Abs2
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse und Verfügungen des ersuchten Gerichtes, die die Protokollierung betreffen, ist kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 26/66 Entscheidungstext OGH 19.04.1966 4 Ob 26/66 Veröff: SZ 39/72 = EvBl 1966/358 S 564 6 Ob 281/06a Entscheidungst... mehr lesen...
In der vorliegenden, beim Arbeitsgericht Wien anhängigen Rechtssache wurde auf Grund eines Ersuchens des Prozeßgerichtes vom Bezirksgericht Linz als Rechtshilfegericht am 19. Oktober 1965 eine Beweisaufnahme durchgeführt und hierüber das Protokoll ON. 7 errichtet. Auf Antrag der klagenden Partei berichtigte das Rechtshilfegericht mit seinem Beschluß vom 17. Dezember 1965 dieses Verhandlungsprotokoll. Den Berichtigungsbeschluß des Rechtshilfegerichtes bekämpfte die beklagte Partei mi... mehr lesen...