Entscheidungen zu § 209 Abs. 1 ZPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2018/2/26 G3/2018

I.       Sachverhalt und Antragsvorbringen 1.       Mit Urteil vom 27. November 2017, 17 C 1241/14b-119, erkannte das Bezirksgericht Döbling die beklagte Partei (die antragstellende Partei im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof) schuldig, binnen einer Frist von vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution näher bezeichnete Behauptungen gegenüber den Empfängern der Behauptungen als unwahr zu widerrufen, die Verbreitung einer näher bezeichneten Behauptung oder Ähnliches zu unterlassen und der kl... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 26.02.2018

RS Vfgh 2018/2/26 G3/2018

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdVfGG §62 Abs1ZPO §209 Abs1, Abs5, §210 Abs2, §211, §216
Leitsatz: Unzulässigkeit eines Parteiantrages mangels Darlegung der Bedenken im Einzelnen
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrages auf Aufhebung der §§209 Abs1 und 5, 210 Abs2, 211 sowie 216 ZPO sowie nicht näher bezeichneter Wortfolgen in den angefochtenen Rechtsvors... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 26.02.2018

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