Entscheidungen zu § 193 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1971/3/24 7Ob29/71

Mit der Behauptung, er sei als Gast des dem Beklagten gehörigen Hotels H vor den Stufen des Hoteleinganges auf einer vereisten, jedoch nicht bestreuten Stelle zum Sturz gekommen und habe sich verletzt, macht der Kläger gegen den Beklagten Schadenersatzansprüche geltend. Der Erstrichter führte Beweise durch, schränkte das Verfahren auf den Grund des Anspruchs ein und verkundete in der Verhandlungstagsatzung vom 4. 3. 1970 den Schluß der Verhandlung über den Grund des Anspruchs. Mit B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1971

RS OGH 1971/3/24 7Ob29/71, 8Ob141/79, 7Ob541/87, 2Ob9/90, 4Ob575/95, 3Ob31/18g

Norm: ZPO §193 Abs2ZPO §194ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Beschluß auf Wiedereröffnung einer Verhandlung bewirkt, daß die mündliche Streitverhandlung, die nach § 193 Abs 2 ZPO eine Einheit darstellt, fortgesetzt wird. Wurde die Verhandlung wieder eröffnet, so haben die Parteien die Möglichkeit, Tatsachen vorzubringen und Anträge zu stellen. Diese Wirkung der Wiedereröffnung der Verhandlung wird dadurch nicht beseitigt, daß eine nach Wiedereröffn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1971

Entscheidungen 1-2 von 2