Begründung: An beiden Augen des Klägers wurde vor dessen 20. Lebensjahr ein Keratokonus diagnostiziert, welcher zu einer Verdünnung im Zentrum der Hornhaut führte. 1986/1987 wurde an der Universitätsklinik Innsbruck eine Hornhauttransplantation auf beiden Augen durchgeführt, die zu einer Stabilisierung des Krankheitsbildes führte. Am linken Auge trat später eine Verschlechterung ein, die zu einem stark ausgeprägten Astigmatismus (Hornhautkrümmung) führte, sodass die Zylinderwerte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179. ZPO §275 Abs2 ZPO § 179 heute ZPO § 179 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 179 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 179 gültig von 01.03.1919 bis 3... mehr lesen...