RS OGH 2006/12/29 13R163/06w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.2006
beobachten
merken

Norm

ZPO §179. ZPO §275 Abs2

Rechtssatz

Die §§ 179 und 275 Abs 3 ZPO regeln die voneinander zu unterscheidenden Präklusionsfälle

-   Verspätung bei Vorbringen und Beweisanträgen und

-   Verschleppungsabsicht bei Beweisanträgen. Ob die Beweisanträge zu "neuem" oder "altem" Vorbringen

    gestellt wurden, ist nicht erheblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000366

Im RIS seit

30.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten